Gem. § 247 Abs. 1 BGB wurde der Basiszinssatz von der deutschen Bundesbank zum 1.1.2010 auf 0,12% berechnet. Der Zinssatz dient zur Berechnung der Verzugszinsen.
Gem. § 247 Abs. 1 BGB wurde der Basiszinssatz von der deutschen Bundesbank zum 1.1.2010 auf 0,12% berechnet. Der Zinssatz dient zur Berechnung der Verzugszinsen.