Der Steuerpflichtige trägt die objektive Beweislast dafür, dass er die Originalrechnung im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs besessen hat. Der Nachweis kann mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismittel geführt werden.
Tags: Vorsteuerabzug
Der Steuerpflichtige trägt die objektive Beweislast dafür, dass er die Originalrechnung im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs besessen hat. Der Nachweis kann mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismittel geführt werden.
Tags: Vorsteuerabzug